Kaufablauf

Auf dem Weg zum Immobilienerwerb

Vom Kaufentschluss – bis zum endgültigen Erwerb.

Haben Sie  nun Ihr "Traumobjekt" gefunden und sich endgültig zum Kauf entschlossen?

Bevor Sie nun zum "angenehmen Teil" übergehen können, gilt es vorher noch einige bürokratische Hürden zu nehmen. Selbstverständlich betreuen und begleiten wir Sie auch in diesem Teil der Abwicklung kompetent und kostenlos.

1. Kaufvereinbarung
Nachdem Sie sich endgültig für den Erwerb einer Immobilie entschieden haben, wird eine entsprechende Vereinbarung (Kaufvorvertrag) von beiden Parteien (Sie als Käufer und dem Verkäufer (oder bevollmächtigte Personen))  unterzeichnet.

Diese Vereinbarung bestätigt Ihre ernsthafte Absicht:

  • eine bestimmte Immobilie (durch die entsprechende Exposenummer festgelegt)
  • zu einem bestimmten Preis
  • innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erwerben
  • innerhalb eines bestimmten Zeitraums eine entsprechende Anzahlung zu leisten. (Diese wird natürlich schriftlich bestätigt).

    (Diese Punkte werden individuell mit Ihnen abgesprochen und entsprechend festgelegt).



Selbstverständlich ist diese Vereinbarung auch für den Verkäufer bindend:

Die entsprechende Immobilie (durch die entsprechende Exposenummer festgelegt)

zu einem bestimmten Preis
innerhalb eines bestimmten Zeitraums an Sie zu veräußern

Nun wird das besagte Objekt für Sie verbindlich reserviert und aus unserem Verkaufsangebot genommen.

Da nun mit den eigentlichen Vertragsaktivitäten begonnen wird und dadurch entsprechende Kosten verursacht  werden (u.a. Notar, Rechtsanwalt), möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die geleistete  Anzahlung nicht mehr erstattet werden kann, falls Sie in Betracht  ziehen, das Objekt  (aus welchen Gründen auch immer) nach Unterzeichnung  der Vereinbarung nicht mehr zu erwerben.

Sollte es zu Komplikationen auf Seiten des Verkäufers oder des Objektes kommen und somit der Erwerb für Sie nicht möglich werden, wird Ihnen die komplette Anzahlung unverzüglich erstattet.

2. Vertragsvorbereitungen
Für den Fall, dass Sie sich in Griechenland aufhalten, ist es von Vorteil wenn Sie folgendes persönlich erledigen (auf Wunsch natürlich mit unserer Mithilfe). Falls Sie nicht persönlich anwesend sind, können Sie eine Person Ihres Vertrauens (im Regelfall, ein ortsansässiger Rechtsanwalt Ihrer Wahl, oder auch unsere Partner) bevollmächtigen nach bestem Wissen und Gewissen bezüglich des Immobilienerwerbs für Sie tätig zu werden. Diese Vollmacht muss schriftlich von einem öffentlichen Notar erstellt werden und ist innerhalb eines Tages angefertigt.

Selbstverständlich haben Sie die Möglichkeit Ihre Vollmacht jederzeit zu widerrufen. Dieses ist unter Vorlage der Vollmacht bei jedem öffentlichen Notar in Griechenland oder bei jedem griechischen Konsulat möglich.

3. Überprüfung des Objekts
Ein unabhängiger Rechtsanwalt und ein unabhängiger Notar (entweder von Ihnen ausgesucht, oder auf unsere Empfehlung hin vorgeschlagen) werden nun damit beauftragt, die Eintragungen, (u.a. Besitztitel, Eigentumsrechte und sonstige Eintragungen) beim Grundbuchamt einzusehen und zu überprüfen.

Der Rechtsanwalt fertigt hierauf einen Bericht über das Ergebnis seiner Nachforschungen in schriftlicher Form an (die Kosten hierfür richten sich nach Objekt und Kaufpreis).

Um die Kosten bzw. Zeitspanne der Vertragsvorbereitungen zu reduzieren ist es vorteilhaft, wenn es sich bei der bevollmächtigten Person und dem beauftragten Rechtsanwalt um dieselbe Person handelt.

4. Topographischer Plan
Ein topographischer Plan, der sämtliche technischen Einzelheiten beinhaltet, muss ebenfalls vorgelegt werden. Falls es sich um einen Neubau handelt kann der topographische Plan des Architekten genutzt werden. Ansonsten ist es immer ratsam, einen aktuellen Plan erstellen zu lassen; auch für den Fall, dass der Verkäufer einen Vermessungsbericht zur Bestätigung der Abmessungen und Größenangaben vorlegt. Denn dadurch lassen sich die Angaben und Ausführungen des Verkäufers überprüfen. Eine Abschrift davon fügt der Rechtsanwalt seinem Bericht bei.

Der topographische Plan muss folgende Informationen enthalten:

  • exakte Maße des Objekts
  • Grundriss des Objekts (üblicherweise im Maßstab 1:100. 1:200, 1:500)
  • Lageplan (üblicherweise im Maßstab 1:5000)
  • Art der zulässigen Bebauung (Stockwerke, m²)
  • Entfernung zum Nachbargrundstück
  • Entfernung zum Meer (falls diese die Steuerangabe beeinflusst)
  • Name der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke und deren Zustimmung für die, im Vertrag angegebenen, Grundstücksgrenzen

5. Finanzamt/Steuer
Wurden alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente zusammengetragen, wird als nächstes nun die Grunderwerbsteuer fällig. Diese wird in der Regel vom beauftragten Rechtsanwalt direkt an das Finanzamt überwiesen und lässt sich in zwei Kategorien einteilen:

Kategorie 1 (Beinhaltet den Eigentumserwerb innerhalb des Bebauungsplans)

Dies ist die unkompliziertere und schnellere Abwicklung, da Vergleichswerte (z.B. von Nachbargrundstücken) vorliegen. Vergleichswerte sind in Griechenland für die Wertermittlung üblich, da es keine Einheitswertermittlung in diesem Sinne gibt.

Kategorie 2 (Beinhaltet den Eigentumserwerb außerhalb des Bebauungsplans)

Ein individuell zu ermittelnder Betrag wird vom Finanzamt festgesetzt. Hiervon wird nun eine Anzahlung an das Finanzamt fällig. Erwähnenswert ist sicherlich, dass das Finanzamt den Kaufpreis einer Immobilie fast immer niedriger als den tatsächlichen Verkaufspreis festlegt. Dadurch sparen Sie als Erwerber entsprechend Steuern und Gebühren. Trotzdem haben Sie als Käufer die Möglichkeit Einspruch einzulegen falls Sie nicht mit der festgesetzten Grunderwerbsteuer einverstanden sind (hierzu sollten stichhaltige Begründungen vorliegen z.B. vergleichbare Objekte in unmittelbarer Nachbarschaft). Es kommt dann zu einer Neuberechnung der Grunderwerbsteuer.

Die Grunderwerbsteuer hängt ebenfalls davon ab:

  • wie viele Käufer das Objekt erwerben (Ehepaar gilt als ein Käufer)
  • Ob ein Titel erstellt werden muss (dieser wird dann spätestens beim Kauf erstellt, da es in Griechenland noch nicht flächendeckend Katasterämter gibt)
  • Ob die Entfernung zum Meer weniger als 500m beträgt

Sobald:

  • sämtliche Unterlagen (Urkunden, Pläne, Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Rechtsanwalt usw.) vorliegen
  • sämtliche Absprachen (z.B. Zahlungsart, Währung, Zahlungstermin) ausgehandelt wurden
  • die fälligen Steuern an das Finanzamt gezahlt wurden

werden die eigentlichen Kaufverträge entsprechend der oben aufgezählten Punkte individuell erstellt und zur Unterzeichnung vorgelegt.
Nun werden die Kaufverträge von beiden Parteien (oder deren Bevollmächtigten) unterzeichnet.
Je nach Absprache ist nun auch der restliche Kaufpreis fällig (Bei Neubauten erfolgen Teilzahlungen nach Bauschnitt).
Die Registrierung beim Grundbuchamt als endgültiger und unwiderruflicher Eigentumsnachweis wird angefertigt und zugestellt.

Herzlichen Glückwunsch, nun sind Sie rechtmäßiger Eigentümer [in] Ihrer Traumimmobilie!

Wir haben versucht, Ihnen das Verfahren so verständlich und unkompliziert wie möglich darzustellen.Es gibt je nach Region leichte Abweichungen von dem oben dargestellten Verfahren. Selbstverständlich können Sie für den gesamten Ablauf mit unserer Hilfe und kompetentenUnterstützung rechnen, damit wir zusammen so schnell und unkompliziert wie möglich Ihren Wunsch erfüllen